Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86   

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https://dejure.org/1986,1820
BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 401
  • StV 1986, 338
  • VRS 71, 176
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86
    DAR 1986, 228; VRS 71, 22.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die maximale Blutalkoholkonzentration bei Trinkmengenangaben - ohne Verletzung des Zweifelssatzes - unter Zugrundelegung eines stündlichen Alkoholabbaues von 0, 1 o/oo und außerdem eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29 ; BGH VRS 71, 176, 177; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4; § 21 Blutalkoholkonzentration 7).

    Der Berechnung der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration liegen Extremwerte zugrunde, die von der Rechtsprechung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGH VRS 71, 176 ; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16; Salger DRiZ 1989, 174).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Bei der Berechnung der Tatzeit - Blutalkoholkonzentration aufgrund Blutentnahme wird dagegen, um eine Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo zugrunde gelegt (BGHR § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH NStZ 1986, 114 ; BGH StV 1986, 338; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 und 622).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46 sowie VRS 74, 23 = BA 24, 294; vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 21 Rdnr. 9 f).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

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  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46; SenE VRS 74, 23 = BA 24, 294; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]; vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdnr. 9 f).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Aber auch bei Annahme des zutreffenden Wertes von 0, 1 %o (BGHSt 34, 29, 32; BGH StV 1986, 338) ergibt sich bei Berücksichtigung der Tatsache, daß der zum Mittagessen aufgenommene Alkohol bis 17.00 Uhr vollständig abgebaut war und somit für die Berechnung nur das anschließende Trinkverhalten beachtlich ist, für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 2 %o. Dafür, daß der Strafkammer in diesem Zusammenhang weitere Fehler zum Nachteil des Angeklagten unterlaufen wären, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Prüfung der Schuldfähigkeit auf der Grundlage des Ergebnisses einer dem Angeklagten entnommenen Blutprobe ein maximaler Abbauwert von stündlich 0, 2 %o sowie ein Sicherheitszuschlag von einmalig 0, 2 %o anzunehmen (BGH StV 1986, 338 m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß es bisher noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die die Bestimmung eines sog. "individuellen Alkoholabbauwertes" zuließen (BGHSt 34, 29, 32 f; BGH NStZ 1986, 114; BGH VRS 71, 176, 360).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

    Dieser maximale stündliche Abbauwert beträgt nach neueren medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für zwei Stunden übersteigende Zeiträume 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschluß vom 10. April 1986 - 4 StR 143/86).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 11 CS 13.1920

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; Eignung zum Führen

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 789/88

    Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88

    Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch

  • OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 147/86

    Revision aufgrund fehlerhafter Berechnung des Blutalkohols des Angeklagten zur

  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 309/87

    Begründungserfordernis bei Einlegung eines Rechtsmittels - Darlegung der

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